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   RG, 15.11.1918 - Rep. VII. 193/18   

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https://dejure.org/1918,231
RG, 15.11.1918 - Rep. VII. 193/18 (https://dejure.org/1918,231)
RG, Entscheidung vom 15.11.1918 - Rep. VII. 193/18 (https://dejure.org/1918,231)
RG, Entscheidung vom 15. November 1918 - Rep. VII. 193/18 (https://dejure.org/1918,231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Zulassung des Rechtswegs nach § 13 preuß. Wasserstraßengesetzes vom 1. April 1905 und zur neunzigtägigen Ausschlußfrist dieser Vorschrift.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegzulassung nach dem preußischen Wasserstraßengesetz nach Ablauf der Klagefrist

  • opinioiuris.de

    § 13 preuß. Wasserstraßengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.11.1880 - Va 321/80

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Entschädigungsklage wegen der

    Auszug aus RG, 15.11.1918 - VII 193/18
    In jenen Entscheidungen hat der Senat für den § 30 den Standpunkt vertreten, daß die materielle Befugnis, innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Monaten nach Zustellung des Entschädigungsfeststellungsbeschlusses die im Verwaltungsverfahren erfolgte Bemessung der Enteignungsentschädigung wirksam anzugreifen, nur durch eine Klage innerhalb der Frist bei dem allein und ausschließlich zuständigen Gerichte der belegenen Sache gewahrt werden könne (vgl. auch RGZ. Bd. 3 S. 303).
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Nach seiner Auffassung wurde durch eine beim örtlich unzuständigen Gericht angebrachte Klage, die erst nach Fristablauf an das ausschließlich zuständige Gericht der belegenen Sache abgegeben oder verwiesen wurde, die Ausschlußfrist des § 30 PrEnteigG nicht gewahrt (RGZ 3, 303 ff.; 92, 40 f.; RG JW 1917, 231 f.; vgl. auch RGZ 93, 312; 94, 133; 114, 122 und 151, 233).
  • OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98

    Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung

    Abgesehen davon, daß der BGH der entsprechenden Rechtsprechung des RG zu § 30 PrEnteignG (RGZ 3, 303 ff.; 92, 40f; 93, 312; 94, 133; 114, 122; 151, 233) unter Berücksichtigung der neueren Rechtsentwicklung (§§ 281 ZPO , 17a , 17b GVG , 48 ArbGG ) nicht folgt (BGH, NJW 1986, 2255 ff.< 2256 r. Sp. sub. c. aa.), fehlt es auch an dem vom RG als Ausgangspunkt gewählten engen Regelungszusammenhang.
  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der Wirkung der Klageerhebung auf den Ablauf einer Ausschlußfrist habe das Reichsgericht allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einreichung der Klage auch bei einem örtlich unzuständigen Gericht zur Fristwahrung dann ausreiche, wenn die Klage geeignet sei, zu einer sachlichen Entscheidung zu führen (RGZ 92, 40; 94, 133 [136] und 149, 9 [11]).
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